Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sachverständigenbüro Unfall Analytics Inhaber: Burak Tarhan Astrid-Lindgren-Straße 56 81829 München1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Gutachten, die zwischen dem Sachverständigenbüro Unfall Analytics (nachfolgend „Sachverständiger“) und dem Auftraggeber (Privatperson, Unternehmen, Werkstatt, Versicherung oder Rechtsanwalt) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.2. Vertragsgegenstand
Der Sachverständige erbringt Dienstleistungen im Bereich Kfz-Schadengutachten, Wertgutachten, Kostenvoranschläge, Reparaturbestätigungen. Die Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, unparteiisch und entsprechend dem aktuellen Stand von Technik und Rechtsprechung.3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische Beauftragung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Sachverständigen zustande. Die Beauftragung kann auch stillschweigend durch Inanspruchnahme der Leistungen erfolgen.4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen sowie dem Sachverständigen Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen.5. Pflichten des Sachverständigen
Der Sachverständige erstellt das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, unparteiisch und entsprechend den anerkannten Regeln seines Fachgebiets. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine bestimmte Beurteilung durch Dritte (z. B. Versicherungen, Gerichte), wird nicht geschuldet.6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Honorartabelle oder einer individuell vereinbarten Vergütung. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch die regulierende Versicherung nach Abschluss des Schadenfalls. Der Auftraggeber bleibt jedoch Vertragspartner und damit grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet, falls die Versicherung die Zahlung verweigert oder verzögert. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. Verzugszinsen oder Mahngebühren werden nicht berechnet, solange eine begründete Abwicklung über eine Versicherung erfolgt.7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Sachverständigen erstellten Gutachten, Berichte, Fotos, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Sachverständigen nicht vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden. Die Weitergabe an Dritte (z. B. Versicherungen, Anwälte, Behörden) ist zulässig, soweit sie zur Durchsetzung des Schadensfalls erforderlich ist.8. Haftung
Der Sachverständige haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.9. Kündigung und Rücktritt
Der Auftrag kann vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Bereits entstandene Kosten und Aufwendungen (z. B. Fahrten, Begutachtungstermine, Vorarbeiten) sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu tragen. Der Sachverständige ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn erforderliche Informationen oder Mitwirkungen verweigert werden.10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.📄 Stand: Oktober 2025