Häufig gestellte Fragen rund um das Kfz-Gutachten

Als unabhängige Kfz-Sachverständige beantworten wir hier die wichtigsten Fragen, sachlich, verständlich und transparent.

1. Was macht ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger?

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittelt objektiv den Fahrzeugschaden, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert sowie ggf. eine Wertminderung – ohne wirtschaftliche Bindung an Versicherungen oder Werkstätten.

2. Wann habe ich Anspruch auf einen eigenen Kfz-Sachverständigen?

Bei einem unverschuldeten Unfall  hat der Geschädigte grundsätzlich das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

3. Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet , den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu beauftragen.

4. Worin unterscheidet sich ein Gutachten von einem Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag enthält lediglich eine Reparaturkalkulation.
Ein Gutachten ist ein 
vollständiges, rechtlich verwertbares Dokument, das auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Schadenumfang umfasst.

5. Ab welcher Schadenhöhe ist ein Gutachten sinnvoll?

In der Praxis ab ca. 750–1.000 € Schadenhöhe . Unterhalb dieser Grenze kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein, je nach Einzelfall.

6. Was ist die merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung beschreibt den bleibenden Minderwert eines reparierten Unfallfahrzeugs, da es trotz fachgerechter Instandsetzung als Unfallfahrzeug gilt.

7. Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am regionalen Markt  aufwenden müsste.

8. Was bedeutet Restwert?

Der Restwert ist der Marktwert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand , ermittelt auf dem regionalen Markt.

9. Muss der Restwert aus Internetbörsen stammen?

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden ist der regionale Restwertmarkt , nicht überregionale oder spezialisierte Online-Höchstgebote maßgeblich. Bei Finanzierten und Leasing Fahrzeugen sieht die Rechtslage anders aus. 

10. Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen .

11. Was bedeutet 130-Prozent-Regel?

Der Geschädigte darf sein Fahrzeug reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes  betragen und das Fahrzeug anschließend weiter genutzt wird.

12. Werden UPE-Aufschläge erstattet?

Ja, sofern sie regional üblich sind  und im Gutachten sachlich begründet werden.

13. Sind Verbringungskosten erstattungsfähig?

Ja, wenn sie regional üblich und technisch erforderlich  sind.

14. Was ist eine Reparaturbestätigung?

Eine Reparaturbestätigung dokumentiert, dass das Fahrzeug fachgerecht instandgesetzt  wurde – relevant z. B. bei fiktiver Abrechnung oder 130-%-Fällen.

15. Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte die Netto-Reparaturkosten auszahlen , ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen.

16. Wird bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer ersetzt?

Nein. Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlicher Reparatur  gegen Rechnung erstattet.

17. Was ist ein Vorschaden?

Ein Vorschaden ist ein bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandener Schaden , unabhängig davon, ob er repariert wurde oder nicht.

18. Warum sind Vorschäden relevant?

Vorschäden können die Schadenhöhe, Wertminderung und Ersatzansprüche  beeinflussen und müssen fachlich korrekt abgegrenzt werden.

19. Was ist ein Altschaden?

Ein Altschaden ist ein nicht oder nur teilweise reparierter Vorschaden , der weiterhin am Fahrzeug vorhanden ist.

20. Was bedeutet Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall ist eine Entschädigung für die Zeit , in der das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann.

21. Wann erhalte ich einen Mietwagen?

Ein Mietwagen kann beansprucht werden, wenn er erforderlich und angemessen  ist. Alternativ kann Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

22. Wie schnell sollte ein Gutachten erstellt werden?

Idealerweise unmittelbar nach dem Unfall , bevor Reparaturen oder Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden.

23. Kann ein Gutachten auch bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein?

Ja. Auch bei älteren Fahrzeugen können Totalschaden, Wertfragen oder Nutzungsausfall  relevant sein.

24. Was ist eine Nachbesichtigung?

Eine Nachbesichtigung prüft, ob zusätzliche Schäden  erst während der Reparatur sichtbar wurden und ob eine Nachkalkulation erforderlich ist.

25. Wer bezahlt den Sachverständigen?

Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung  die Kosten des Sachverständigen.

26. Kann die Versicherung das Gutachten kürzen?

Versicherungen können Einwendungen erheben, jedoch ersetzt ein fachlich korrektes Gutachten  regelmäßig die maßgebliche Grundlage der Schadenregulierung.

27. Ist ein Gutachten vor Gericht verwertbar?

Ja. Ein unabhängiges Gutachten dient als fachliche Grundlage  für anwaltliche und gerichtliche Verfahren.

28. Wie lange sollte ich Unfallunterlagen aufbewahren?

Mindestens 3–5 Jahre , bei rechtlichen Auseinandersetzungen entsprechend länger.

29. Kann ich den Sachverständigen direkt kontaktieren oder brauche ich einen Anwalt?

Der Sachverständige kann direkt beauftragt  werden. Ein Anwalt kann ergänzend sinnvoll sein, ist aber keine Voraussetzung.

30. Warum ist Unabhängigkeit beim Gutachten entscheidend?

Nur ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich im Interesse einer objektiven Schadenfeststellung , ohne wirtschaftliche Zielkonflikte.